TVS Mödling: "Ein Verstoß gegen die Kastrationspflicht ist kein Kavaliersdelikt!"

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Folgende Mitteilung des Tierschutzverein Mödling möchten wir an dieser Stelle weitergeben:


"Im Bezirk Mödling gibt es unzählige Streunerkatzen, die ihr Leben auf der Straße in

Not und Elend verbringen. Sie sind oftmals krank, verletzt, verschreckt und

unterernährt, leiden an Parasiten und sind Hitze und Kälte schutzlos ausgeliefert.

Ehrenamtliche Organisationen wie der Tierschutzverein Mödling versuchen, rasch und

unkompliziert zu helfen: Herrenlose Katzen werden kastriert, den Tieren wird

tierärztliche Versorgung ermöglicht und es wird nach sicheren Lebensplätzen gesucht.

Diese ehrenamtliche Tierschutzarbeit fordert viel Zeit und Energie. Umso ärgerlicher

ist es, dass viele Menschen die gesetzlich geregelte Kastrationspflicht missachten. Im

besten Fall landen unerwünschte Babykatzen dann in einem Tierheim. Viele haben

aber nicht so viel Glück, sondern werden ausgesetzt, unversorgt gelassen, unüberlegt

verschenkt oder getötet. Die wichtigste Vorgabe für nachhaltigen Tierschutz ist

deswegen, neues Tierleid zu verhindern: Für alle Katzen und Kater, die Zugang ins

Freie haben, gilt die Kastrationspflicht - auch für Tiere aus bäuerlicher Haltung!

Ausgenommen von der Kastrationspflicht sind lediglich Katzen aus Zuchtbetrieben,

welche mit einem Microchip gekennzeichnet und über die Heimtierdatenbank

gemeldet werden müssen.

Das Missachten der Kastrationspflicht ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoß

gegen das österreichische Tierschutzgesetz! Es droht eine Strafe bis zu 3.750 Euro.

Sollte es zu einem Wiederholungsfall kommen, ist ein Strafrahmen von bis zu 7.500

Euro möglich."

20.12.2024