Folgende Mitteilung des Tierschutzverein Mödling möchten wir an dieser Stelle weitergeben:
"Im Bezirk Mödling gibt es unzählige Streunerkatzen, die ihr Leben auf der Straße in
Not und Elend verbringen. Sie sind oftmals krank, verletzt, verschreckt und
unterernährt, leiden an Parasiten und sind Hitze und Kälte schutzlos ausgeliefert.
Ehrenamtliche Organisationen wie der Tierschutzverein Mödling versuchen, rasch und
unkompliziert zu helfen: Herrenlose Katzen werden kastriert, den Tieren wird
tierärztliche Versorgung ermöglicht und es wird nach sicheren Lebensplätzen gesucht.
Diese ehrenamtliche Tierschutzarbeit fordert viel Zeit und Energie. Umso ärgerlicher
ist es, dass viele Menschen die gesetzlich geregelte Kastrationspflicht missachten. Im
besten Fall landen unerwünschte Babykatzen dann in einem Tierheim. Viele haben
aber nicht so viel Glück, sondern werden ausgesetzt, unversorgt gelassen, unüberlegt
verschenkt oder getötet. Die wichtigste Vorgabe für nachhaltigen Tierschutz ist
deswegen, neues Tierleid zu verhindern: Für alle Katzen und Kater, die Zugang ins
Freie haben, gilt die Kastrationspflicht - auch für Tiere aus bäuerlicher Haltung!
Ausgenommen von der Kastrationspflicht sind lediglich Katzen aus Zuchtbetrieben,
welche mit einem Microchip gekennzeichnet und über die Heimtierdatenbank
gemeldet werden müssen.
Das Missachten der Kastrationspflicht ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoß
gegen das österreichische Tierschutzgesetz! Es droht eine Strafe bis zu 3.750 Euro.
Sollte es zu einem Wiederholungsfall kommen, ist ein Strafrahmen von bis zu 7.500
Euro möglich."