Zeugnisgeld 2025

𝗔𝘂𝗰𝗵 𝟮𝟬𝟮𝟱: 𝗙𝗨̈𝗥 𝗩𝗜𝗘𝗟 𝗙𝗟𝗘𝗜𝗦𝗦 𝗚𝗜𝗕𝗧 𝗘𝗦 𝗘𝗜𝗡𝗘𝗡 𝗣𝗥𝗘𝗜𝗦!

Gute Zeugnisse werden von der Gemeinde beloht.

Die "Studienbeihilfe" von € 100,-- wird an Schülerinnen und Schüler durch Vorlage des Jahreszeugnisses am Gemeindeamt während unserer Parteienverkehrszeiten unter folgenden Voraussetzungen bar ausbezahlt:

🔹 ab der 9. Schulstufe (5. Klasse Gymnasium oder 1. Jahrgang HAK, HTL usw.)
🔹 allgemein höhere oder berufsbildende Schule mit Matura
🔹 kein "genügend" oder "nicht genügend" 
🔹 Notendurchschnitt nicht höher als 1,8
🔹 die "Studienbeihilfe" kann bis zum Beginn des folgenden Schuljahres beantragt werden.
🔸 Auszahlung während der Parteienverkehrszeiten: Di,Do,Fr: 8-12 Uhr, plus Di: 17-19 Uhr

01.07.2025