NÖ Stipendienstiftungen

https://www.noe.gv.at/noe/Stipendien-Beihilfen/NOe_Stiftungsstipendien.html

NÖ Stiftungsstipendien (siehe auch NÖ Stiftungsstipendien - Land Niederösterreich (noe.gv.at))

NÖ Stiftungsstipendien

Schülerinnen und Schüler sowie Studierende können bei der Abteilung Finanzen um Stipendien ansuchen, die sie beim Schulbesuch bzw. Studium unterstützen. 

Ein Stipendium kann einmalig pro Schul-/Studienjahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – das entsprechende Stipendium.  

  • Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Stipendienstiftung.
  • Die Mittel für das Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen kommen aus der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich.

NÖ Stipendienstiftungen

Für ein Stipendium aus einer gemeinnützigen Stiftung, im Konkreten der Allgemeinen Stipendienstiftung Niederösterreich, der Michael von Zoller-Stiftung, der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich, der Prof. Anton Bauer Stipendien Stiftung und der Rosalia Czech´schen Stipendienstiftung, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller

  • ordentliche Schülerinnen und Schüler oder Studierende sein,
  • bedürftig sein,
  • österreichische öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete höhere Schulen mit Reifeprüfungsabschluss, Pädagogische Hochschulen, die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, (Privat-)Universitäten, Fachhochschulen oder Musikkonservatorien besuchen,
  • einen günstigen Schul-/Studienerfolg aufweisen,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
  • ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich, (Süd-)Tirol zum Zeitpunkt der Geburt oder Wien haben.

Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind in den Förderrichtlinien enthalten.  

Die Einreichfrist für beide Stipendien beginnt am 15. September und endet am 15. Mai des laufenden Schul- bzw. Studienjahres.  

Stipendienansuchen Schülerschaft

Stipendienansuchen Studierende



  

12.01.2024