Wählerevidenz

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich an Wahlen oder Volksabstimmungen in Österreich dennoch beteiligen wollen, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl müssen Sie sich in die Europa- Wählerevidenz eintragen lassen. Eine einmal erfolgte Eintragung ist im Anschluss zehn Jahre lang gültig.


UPDATE für Europa-Wahl 2024:

Aufgrund der bevorstehenden bundesweiten Wahlereignisse und einer erhöhten Nachfrage nach Formularen für Eintragungen in die Wählerevidenz („gelbes Formular“) und für Eintragungen in die Europa-Wählerevidenz („blaues Formular“) waren seitens des Bundesministeriums für Inneres (BMI) neue Formulare zu beschaffen.

Bitte beachten Sie, dass diese beiden Formulare nunmehr in aktualisierter Form online zur Verfügung stehen. 


Über den Drucksorten-Server des BMI sind sie wie folgt abrufbar:

=> https://server1.wahlformulare.at/antragsformulare-waehlerevidenz/index.html


Auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres finden Sie die genannten Formulare über folgende Links:

=> „Gelbes Formular“ (Wählerevidenz) https://www.bmi.gv.at/412/Informationen_fuer_Auslandsoesterreicher_innen.aspx

=> „Blaues Formular“ samt Übersetzungshilfen (Europa-Wählerevidenz) https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Informationen_fuer_nicht_oesterreichische_Unionsbuerger_innen.aspx