Startseite |Cookies |Meine Seite |Barrierefreiheit
Die Partnerschaftsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, welche die eingetragene Partnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren bestätigt (vergleichbar der Heiratsurkunde zwischen Ehepartnerinnen/Ehepartnern). Sie gehört neben der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.
Die Partnerschaftsurkunde enthält
Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen werden dem Namen beigefügt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Coronavirus in Österreich
Erben und Vererben
Gesetzliche Neuerungen
Jobs
Menschen mit Behinderungen
Pension
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Wohnen