Information zu Login und Registrierung

Auf der Homepage der Gemeinde Münchendorf können sich

  • Betriebe,
  • Organisationen und
  • Vereine kostenlos eintragen.

Ebenso können Veranstaltungen, die im Gemeindegebiet von Münchendorf stattfinden, kostenlos angekündigt werden. Zu allen oben angeführten Punkten benötigen Sie ein gültiges Login und Passwort. Eine einmalige Registrierung ist dafür erforderlich.

Für die gewählte Funktion benötigen Sie ein gültiges Login und Passwort

Kosten eines Testaments

Für die Errichtung eines Testaments durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt fallen Kosten an.

Kosten bei Notaren

Für die Beratung, fachmännische Errichtung, Hinterlegung und Registrierung eines einfachen Testaments beim Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer wird einmal eine Gebühr berechnet. Diese hängt mit dem jeweiligen Aufwand zusammen und liegt bei einem einfachen Testament netto bei etwa 300 Euro bis 500 Euro zuzüglich Barauslagen (z.B. Registrierungsgebühr) und 20 Prozent Umsatzsteuer. Eine laufende Gebühr für die Dauer der Hinterlegung gibt es nicht. Bei komplizierten Testamenten, die eine oder mehrere eingehende Besprechungen zuvor notwendig machen, empfiehlt es sich, die Kosten vorher zu erfragen.

Die Kosten der Hinterlegung eines selbst verfassten Testaments ohne Rechtsberatung können 100 Euro zuzüglich Barauslagen (z.B. Registrierungsgebühr) und 20 Prozent Umsatzsteuer betragen. Es wird empfohlen, ein selbst verfasstes Testament mit einem Notar zu besprechen.

Kosten bei Rechtsanwälten

Für solche von einem Rechtsanwalt erbrachten Leistungen kann das Honorar prinzipiell frei vereinbart werden. Für die Registrierung eines Testaments im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte wird eine einmalige Gebühr berechnet. Eine laufende Gebühr für die Dauer der Hinterlegung gibt es nicht.

Weiterführende Links

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer