Information zu Login und Registrierung

Auf der Homepage der Gemeinde Münchendorf können sich

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Ebenso können Veranstaltungen, die im Gemeindegebiet von Münchendorf stattfinden, kostenlos angekündigt werden. Zu allen oben angeführten Punkten benötigen Sie ein gültiges Login und Passwort. Eine einmalige Registrierung ist dafür erforderlich.

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Allgemeines zu Wohnung an Touristen vermieten

Soll die Eigentumswohnung oder die Mietwohnung kurzzeitig zu touristischen Zwecken vermietet werden (z.B. über Internetplattformen wie Airbnb, Wimdu, 9flats etc.), sind verschiedene – hier nur überblicksartig dargestellte – Regelungen zu beachten.

Beim Vermieten der Mietwohnung an Touristinnen/Touristen sind mietrechtliche Regelungen und andere im Falle einer Eigentumswohnung (Widmung im Wohnungseigentumsvertrag) zu beachten. Bei Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen ist die "Untervermietung" in der Regel nicht erlaubt.

Relevant können auch raumordnungsrechtliche Regelungen und Festlegungen in Flächenwidmungs- und Bebauungspänen sein, etwa die Widmung des Grundstücks oder die Ausweisung von speziellen Zonen, die die Nutzung beschränken.

Unter anderem darf auch die Anwendbarkeit von steuerlichen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer) und gewerberechtlichen Vorschriften nicht außer Betracht gelassen werden.

Darüber hinaus besteht bei der Vermietung einer Wohnung an Touristinnen/Touristen unter Umständen die Pflicht, eine Fremdenverkehrsabgabe (Ortstaxe) abzuführen und ein Gästeverzeichnis aufzulegen.

Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion