Information zu Login und Registrierung

Auf der Homepage der Gemeinde Münchendorf können sich

  • Betriebe,
  • Organisationen und
  • Vereine kostenlos eintragen.

Ebenso können Veranstaltungen, die im Gemeindegebiet von Münchendorf stattfinden, kostenlos angekündigt werden. Zu allen oben angeführten Punkten benötigen Sie ein gültiges Login und Passwort. Eine einmalige Registrierung ist dafür erforderlich.

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Adressänderung: Pensionsversicherungsträger

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich ist der Pensionsversicherungsträger, von dem Sie Ihre Pension beziehen, unverzüglich über eine Adressänderung zu informieren.

Personen, die im Ausland leben und eine Pension beziehen, gebührt generell keine Ausgleichszulage. Wenn Sie die zweiwöchige Meldefrist des Umzugs versäumen, kann der Pensionsversicherungsträger die zu Unrecht ausbezahlte Ausgleichszulage zurückfordern.

Betroffene

Personen, die eine Pension beziehen und ihre Adresse ändern

Voraussetzungen

  • Bezug einer Pension
  • Adressänderung
  • vorherige Meldung beim zuständigen Meldeamt (Magistrat oder Gemeindeamt)

Fristen

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug

Zuständige Stelle

Der zuständige Pensionsversicherungsträger:

Verfahrensablauf

Die Bekanntgabe des Umzugs bzw. der neuen Adresse erfolgt grundsätzlich formlos. Sie können die Änderung schriftlich, persönlich, per E-Mail oder telefonisch bekannt geben.

Tipp

Wenn Sie Ihren Umzug telefonisch bekannt geben, lassen Sie sich unbedingt den Namen der bearbeitenden Person geben, damit im Nachhinein nachvollziehbar ist, dass Sie Ihren Umzug ordnungsgemäß gemeldet haben.

Ihr Pensionsversicherungsträger wird genau überprüfen, ob Ihr Umzug Auswirkungen auf Ihren Pensionsbezug hat, und Sie individuell darüber informieren.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

Für die Bekanntgabe der Adressänderung beim Pensionsversicherungsträger fallen keine Gebühren an.

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie Ihre Pension von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) beziehen und in ein anderes Bundesland ziehen, ist nach dem Umzug auch eine andere Landesstelle der ÖGK für Ihre Krankenversicherung zuständig.

Rechtsgrundlagen

Das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz Ihres zuständigen Pensionsversicherungsträgers (z.B. ASVG, GSVG, BSVG)

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

Adressänderung (→ SV)

Authentifizierung und Signatur

Keine Angaben

Rechtsbehelfe

Keine Angaben

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

Weitere Servicestellen:
Ombudsstelle Versicherungsanstalten

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion