Information zu Login und Registrierung

Auf der Homepage der Gemeinde Münchendorf können sich

  • Betriebe,
  • Organisationen und
  • Vereine kostenlos eintragen.

Ebenso können Veranstaltungen, die im Gemeindegebiet von Münchendorf stattfinden, kostenlos angekündigt werden. Zu allen oben angeführten Punkten benötigen Sie ein gültiges Login und Passwort. Eine einmalige Registrierung ist dafür erforderlich.

Für die gewählte Funktion benötigen Sie ein gültiges Login und Passwort

Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens

Allgemeine Informationen

Der Notar erbringt seine Leistungen im Verlassenschaftsverfahren in gerichtlichem Auftrag.

Kosten

Bei den Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens sind zwei Gebühren zu unterscheiden:

  • Die Gebühr für den Notar als Gerichtskommissär richtet sich primär nach dem Wert des Verlassenschaftsvermögens bzw. nach dem Umfang des Verfahrens. Sein Gebührenanspruch ist im Gerichtskommissionstarifgesetz geregelt und wird vom Verlassenschaftsgericht bestimmt.
  • Die Gerichtsgebühr beträgt 5 Promille des reinen Verlassenschaftsvermögens, mindestens aber 77 Euro.

Wenn Liegenschaften in der Verlassenschaft vorhanden sind, muss binnen einem Jahr nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens das Eigentumsrecht zugunsten des Erben bzw. der Erben grundbücherlich durchgeführt werden. Stellen die Erben innerhalb eines Jahres keinen entsprechenden Antrag, muss der Gerichtskommissär an ihrer Stelle die geeigneten Anträge beim Grundbuchsgericht einbringen.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Notarsuche (→ ÖNK)

Rechtsgrundlagen

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Justiz
  • Österreichische Notariatskammer