Information zu Login und Registrierung

Auf der Homepage der Gemeinde Münchendorf können sich

  • Betriebe,
  • Organisationen und
  • Vereine kostenlos eintragen.

Ebenso können Veranstaltungen, die im Gemeindegebiet von Münchendorf stattfinden, kostenlos angekündigt werden. Zu allen oben angeführten Punkten benötigen Sie ein gültiges Login und Passwort. Eine einmalige Registrierung ist dafür erforderlich.

Für die gewählte Funktion benötigen Sie ein gültiges Login und Passwort

Zuschuss für behindertengerechte Wohnungsumbauten

Allgemeine Informationen

Die Umsetzung bestimmter notwendiger Gestaltungsmerkmale in den eigenen vier Wänden oder in Einrichtungen, die Besucherinnen/Besuchern offen stehen (Hotels, Freizeiteinrichtungen etc.), ist mit erhöhtem Finanzierungsaufwand verbunden. Der Staat bietet Unterstützung in Form von günstigen Darlehen, einmaligen Zuschüssen oder anderen Tilgungserleichterungen an.

Es gibt verschiedene Formen von Unterstützungen, unter anderem:

  • Wohnbauförderung (bei Neuerrichtung)
  • Sanierung (bei Adaptierung und Wiederherstellung)
  • Wohnbeihilfe (Unterstützung bei Mietzahlungen)
  • Geförderte Darlehen
  • Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

Fristen

In den Bundesländern bestehen unterschiedliche Bauordnungen und Förderungsmaßnahmen. Aus diesem Grund müssen Sie sich zeitgerecht, in der Regel vor Beginn einer Baumaßnahme, mit dem Amt der Landesregierung und den entsprechenden Behörden und Beratungsstellen in Verbindung setzen.

Zuständige Stelle

Zusätzliche Informationen

Bei allen Förderungen ist es wichtig, erst dann mit den Bauarbeiten zu beginnen, wenn das Förderungsansuchen positiv erledigt ist.

Nähere Informationen und Beratung zu staatlichen Fördermöglichkeiten für barrierefreies Bauen bietet, neben der Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes und den Landesstellen des Sozialministeriumservice (→ SMS), auch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK).

Weiterführender Link

Altersgerechtes Wohnen (→ Österreichisches Gesundheitsportal)

Rechtsgrundlagen

hinsichtlich des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung: §§ 22 bis 32 Bundesbehindertengesetz (BBG)

Zum Formular

Auf den Seiten einiger Landesregierungen besteht die Möglichkeit, die Förderungsrichtlinien und auch die Antragsformulare herunterzuladen.

Letzte Aktualisierung: 24. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz