Information zu Login und Registrierung

Auf der Homepage der Gemeinde Münchendorf können sich

  • Betriebe,
  • Organisationen und
  • Vereine kostenlos eintragen.

Ebenso können Veranstaltungen, die im Gemeindegebiet von Münchendorf stattfinden, kostenlos angekündigt werden. Zu allen oben angeführten Punkten benötigen Sie ein gültiges Login und Passwort. Eine einmalige Registrierung ist dafür erforderlich.

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Außergerichtlicher Vergleich

Ein Vergleich ist eine gütliche Einigung der Streitparteien. Der Vergleich ist außergerichtlich oder in einem Gerichtsverfahren (gerichtlicher Vergleich) möglich.

Ein formloser außergerichtlicher Vergleich ist wie ein neuer Vertrag zu werten, der eine Einigung beschreibt. Er kann beispielsweise im Rahmen einer Mediation, durch die Vermittlung von Rechtsanwälten oder auch ohne anderweitige Unterstützung zwischen den Parteien geschlossen werden.

Hinweis

Auch der außergerichtliche Vergleich unterliegt der Gebührenpflicht.

Kommt jedoch eine der Streitparteien den übernommenen Verpflichtungen nicht nach, muss die gegnerische Partei klagen, um den Vergleich gerichtlich durchsetzen zu können.

Die Parteien können jedoch die Vollstreckbarkeit des außergerichtlichen Vergleichs – wie bei einem gerichtlichen Vergleich oder einem Urteil – durch einen Notariatsakt herbeiführen. Dabei wird die Einigung vor einem Notar bestätigt.

Weiterführende Links

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).

Letzte Aktualisierung: 13. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion